Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andre Neumann, Stand 19.06.2020


1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber
Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von
Dienstleistungen und Werkleistungen durch Andre Neumann.

 

1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die
Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des
Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

 

1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem
Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Andre Neumann oder
Dritten abzugeben sind, die Textform.

 

1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Andre Neumann ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Andre Neumann den AGB oder Lieferbedingungen
des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

 

1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung.
Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig
begrenzt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Foto- / Videograf hergestellten Produkte, gleich in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder,
Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

 

2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Andre Neumann vorgelegte Angebot
einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende
Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

 

2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung
dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

 

2.4. Gegenstand der Beauftragung von Andre Neumann durch einen Kunden kann beispielsweise eine
Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting sein, ein Newborn-Shooting, eine Familienreportage, eine
Fotoreportage, Fotografen-Seminare, Workshops, Einzelcoaching usw. sein.

3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden
Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Andre Neumann zu
äußern.

 

3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte
Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um
eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den
Parteien vereinbart.

 

3.3. Für den Fall, dass Andre Neumann einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei
um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des
Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt
und berechnet werden.

 

3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen,
ist Andre Neumann berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung
zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Andre Neumann und dem Dritten zustande.

 

3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Foto-/ Videoproduktion gezeigt werden, werden von Andre Neumann ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial

4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden
oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

 

4.2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs.
1 Ziffer 5 UrhG.

 

4.3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Andre Neumann. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an

Dritte weiterzugeben.

 

4.4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Fotos / Videos – ab
Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und
ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an den
Andre Neumann zahlen.


4.5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist
ausgeschlossen.

 

4.6. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden.
Alternativ können die Bilder von Andre Neumann erworben werden. Die Rücksendung muss versichert
erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei
Andre Neumann.

 

4.7. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Andre Neumann zur Verfügung gestellt werden und die
der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der
Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer
entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5. Übergabe von Dokumenten

5.1. Andre Neumann behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung
übergebenen Dokumenten vor.

 

5.2. Andre Neumann ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu
verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu
bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer
Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Andre Neumann vorgelegte
Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

 

5.3. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung,
Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den
Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Andre Neumann, zur Zahlung des für die betreffenden
Unterlagenvorgesehenen Honorars.

6. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Andre Neumann erhalten hat, hält sich Andre Neumann
diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

 

6.2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für

Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an
die Bestätigungsemail von Andre Neumann. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des
gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von
Andre Neumann einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin

nicht angenommen werden konnten.

 

6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges
Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

 

6.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Hochzeitsreportagen oder eines After Wedding Shootings,
aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis
der Situation liegt im Ermessen des Foto- / Videografen. Die Stornierung des Shootings ist ohne weitere Kosten
möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bucht der Kunde zu einem
späteren Zeitpunkt – innerhalb zwei Kalenderjahren - ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten
Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

 

6.5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige
Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder
angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

7. Absage durch Andre Neumann- Änderungen im Shooting-Ablauf

7.1. Kann Andre Neumann aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen
oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf
Schadensersatzforderungen.

 

7.2. Andre Neumann wird sich bemühen, einen Ersatzfoto- /videografen zu suchen. Sollte der Ersatzfoto- /videografen

höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf,

nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Andre Neumann nicht.

 

7.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes
berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden,
erstattet Andre Neumann umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen von Andre Neumann.

8. Foto- /Videoaufnahmen bei VeranstaltungenText...

8.1. Bei Foto-/ Videoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Andre Neumann darauf hin, dass der Kunde
(Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber
informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht
wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

 

8.2. Der Kunde (Veranstalter) hat Andre Neumann darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass
diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

 

8.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO
seiner Gäste und/ oder dem Andre Neumann gegenüber, stellt der Kunde damit Andre Neumann von

sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

 

8.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche
etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein
entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens
Andre Neumann zur Verfügung gestellt werden.

 

8.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die
Foto- / Videoaufnahmen durch Andre Neumann, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

 

8.6. Sollten neben Andre Neumann weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies
spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Andre Neumann schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss
der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache
der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde
vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen
oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende
Gäste.

9. Allgemeine Hinweise für unsere Shootings

9.1. Als Kunde von Andre Neumann bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu
beachten:

 

9.2. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Andre Neumann,
davon im Einzelfall abzuweichen. Für Babyshootings gilt: Damit Sie und ihr Baby in Ruhe zu uns kommen
können, haben wir immer einen Zeitpuffer von 30 Min. miteingeplant.

 

9.3. Andre Neumann übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

 

9.4. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack)
für eine Pause mitzubringen.

 

9.5. Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das
Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale
von 50€.

 

9.6. Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.


9.7. Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die
Kinder bei den Eltern.

 

9.8. Tiershooting: Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht
gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu foto- / videografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.

 

9.9. Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell
entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.

 

9.10. Bei Outdoor-Foto- / Videoaufnahmen gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden
muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere
Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend
versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.

 

9.11. Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich
um das Tier kümmern kann.

 

9.12. Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.

 

9.13. Denken Sie bei allen Tier-Foto- /Videoaufnahmen bitte auch an Wechselsachen für sich selber.

 

9.14. Der Kunde ist während der gesamten Foto- / Videoaufnahmen für den gesundheitlichen Zustand des Tieres
verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet
nicht Andre Neumann – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

9.15. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige
Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Foto- / Videografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

 

9.16. Foto-/ Videoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Andre Neumann übernimmt hierfür keine Haftung.

10. Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1. Die Bilder/ Videos werden durch Andre Neumann etwas bearbeitet. Eine umfangreiche Retusche
über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde
gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

 

10.2. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit,
Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem
gewöhnlichen Stil von Andre Neumann entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand
der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

 

10.3. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder/ Videos für 14 Tage. Nach Übergabe des Materials bzw. Zugriff auf die Bild- /Videodateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) dem Andre Neumann etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

11. Gutscheine

11.1. Der Kunde kann bei Andre Neumann Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein
Guthaben für Dienstleistungen von Andre Neumann. Die Gutscheine können von jedem verwendet
werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem
Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein
ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting
geltende Preisliste angerechnet.

 

11.2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

12. Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1. Andre Neumann steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach
dem Urheberrechtsgesetz zu.

 

12.2. Foto- / Videoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder/ Videos privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

 

12.3. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

 

12.4. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Foto-/ Videoaufnahmen ist nicht gestattet.

 

12.5. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte
Urheberkennzeichnung erfolgt.

 

12.6. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu
Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung
vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

 

12.7. Andre Neumann räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von
Andre Neumann erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang
derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich
nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche
nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten
erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten
Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

 

12.8. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-
Dateien von Bild-/ Videomaterial zur weiteren Bearbeitung, ist Andre Neumann zu informieren bzw. die Datei
anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu
berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen
Auftrages als Vergütung erhoben werden.

 

12.9. Bei Andre Neumann verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW) und Videos,
sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

 

12.10. Auf Anfrage durch Andre Neumann ist der Kunde verpflichtet, Andre Neumann Auskunft über den
Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

 

12.11. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Andre Neumann in branchenüblicher Form als Urheber
benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Andre Neumann wie folgt als Urheber benennen: A.N.Photographix – www.an-photographix.de -

 

12.12. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen
Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind
gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.

 

12.13. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als
die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch
Andre Neumann.


12.14. Originale (z.B. RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Andre Neumann, es sei denn es wurde etwas
anderes vereinbart.

13. Kundenbilder und deren Bearbeitung

13.1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat
Andre Neumann ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

 

13.2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein,
haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte
nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Andre Neumann von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

13.3. Andre Neumann ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten
Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Andre Neumann
verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Andre Neumann berechtigt, die Bilder zu vernichten und
den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder
sonstiger Vorschriften durch Andre Neumann besteht nicht.

 

13.4. Eine Haftung von Andre Neumann für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos
ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Andre Neumann von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten
notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

 

13.5. Sind Leistungen von Andre Neumann teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden
beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Andre Neumann auf Vergütung unberührt.

 

13.6. Sofern der Kunde Dateien von Bildern/ Videos zur Ausführung eines Auftrages an Andre Neumann überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhängern usw.) wird Andre Neumann diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

14.1. Für Andre Neumann vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets
freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart
sind. Andre Neumann bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

 

14.2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Andre Neumann setzt
voraus, dass Andre Neumann sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder
sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall
oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Andre Neumann nicht zu vertreten
sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

 

14.3. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und
unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig
unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der
Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

15. Vergütungsmodalitäten

15.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Andre Neumann genannten
Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

15.2. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bild-/ Videohonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

15.3. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind
nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

 

15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Andre Neumann ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige
oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

 

15.5. Soweit der Kunde Leistungen von Andre Neumann in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den
Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in
eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von
Andre Neumann gewährt.

16. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt

16.1. Andre Neumann ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der
vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Andre Neumann
berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

 

16.2. Die Rechnungsstellung durch Andre Neumann erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

 

16.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Andre Neumann sämtliche Eigentumsrechte
und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder
sonstiger Leistungen vor.

 

16.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting-Vereinbarung wird

der Betrag an dem Tag der Foto- / Videoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Andre Neumann, unbeschadet

sonstiger Ansprüche berechtigt,

Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

17. Übertragung des Vertrages

17.1. Andre Neumann ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im
eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des
Kunden bedarf. Die Haftung der Andre Neumann für die Leistungen bleibt unberührt.

18. Vertraulichkeit

18.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im
Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher
schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

19. Haftung von Andre Neumann und Verjährung

19.1. Andre Neumann haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der
Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.


19.2. Im Übrigen ist die Haftung von Andre Neumann auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden
begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf
höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird
ausgeschlossen.

 

19.3. Jeder Foto-/ Videograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Andre Neumann und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die
künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Andre Neumann. Ist der Kunde im Nachgang mit
der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d.
§ 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

 

19.4. Andre Neumann haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen –
es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

 

19.5. Andre Neumann haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den
Zusammenhang von durch Andre Neumann erstellten Bilder/ Video und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern und Videos in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

 

19.6. Wird Andre Neumann von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder/ Videos, die der Kunde beigebracht hat, auf
Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Andre Neumann von der
Haftung frei und erstattet Andre Neumann sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen.
Der Vergütungsanspruch von Andre Neumann bleibt hiervon unberührt.

 

19.7. Für Schäden an Andre Neumann durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere
Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Andre Neumann auf den Materialwert der überlassenen
Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Andre Neumann nur, wenn die
Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene
Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

19.8. Andre Neumann haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software
oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Andre Neumann liegen.

 

19.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Andre Neumann
verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche
Verjährungsfrist greift.

 

19.11. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche
Vertreter von Andre Neumann sowie Dritten, die durch Andre Neumann eingeschaltet wurden.

20. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilder- / Videoqualität

20.1. Der Foto- /Videograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

 

20.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Andre Neumann nur in dem Rahmen, in
dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.


21. Schadensersatz und Vertragsstrafe
21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der
Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt
bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Andre Neumann zu zahlen.

 

21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten
(ohne schriftliche Zustimmung von Andre Neumann) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und
Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des Bild- / Videomaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine
Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

21. Schadensersatz und Vertragsstrafe

21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der
Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt
bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Andre Neumann zu zahlen.

 

21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten
(ohne schriftliche Zustimmung von Andre Neumann) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und
Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des Bild- / Videomaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine
Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

22. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

22.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht
durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare
Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung
am nächsten kommt.

 

22.2. Andre Neumann nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

22.3. Erfüllungsort ist Duisburg. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Duisburg.

 

22.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des
ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied
der Europäischen Union ist.

 

22.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem
Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei
zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt
bleiben.